In der Stadt Salzburg gilt eine Baumschutzverordnung, nach der viele Bäume ab einem bestimmten Stammumfang geschützt sind. Vor einer Baumfällung, stärkeren Rückschnitten oder Eingriffen in den Wurzelbereich kann daher eine Genehmigung erforderlich sein.
Besonders Laub- und Nadelbäume ab ca. 55 cm Stammumfang unterliegen in der Regel der Genehmigungspflicht. Die genauen Vorgaben sind in der Salzburger Baumschutzverordnung geregelt.
👉 Alle Informationen zur Baumschutzverordnung der Stadt Salzburg findest du hier:
https://www.stadt-salzburg.at/formulare/behoerdengaenge-nach-themen/bauen/baumfaellung-ansuchen/
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